Armin Feistenauer

Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir werden Mittel und Förderung dort konzentrieren, wo die Probleme sind, damit kein Kind und keine Schule zurückbleibt.”

03 Jul, 2011

Grüne Zukunftskonferenz – UrheberInnenrechte und Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert

Von: Armin In: Berichte|Grüne|Netzpolitik

Banner der ZukunftskonferenzGestern fand die grüne Zukunftskonferenz in Berlin statt. In 14 Workshops wurden von hunderten Menschen einige Fragen der Zukunft diskutiert. Ich war beim Workshop der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien&Netzpolitik zum Thema UrheberInnenrechte.

Grundlage unserer Diskussion war das Thesenpapier, welches vorher bereits online kommentiert werden konnte und auch wurde.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Malte Spitz (Mitglied im Bundesvorstand). Auf dem Podium saßen Pit Budde (Musiker), Reinher Karl (Anwalt für UrheberInnen- und Medienrecht) und Jan Engelmann (Wikimedia).

Eingang zur Zukunftskonferenz im Kino KosmosZu Beginn des Workshops durften die 3 Podiumsteilnehmer ein Eingangsstatement zu den 5 Thesen abgeben. Da haben sich bei mir zum Teil die Haare gesträubt. Ich versuche die Meinungen nach den Thesen sortiert wieder zu geben:

These 1:
Ein Ausspielen von elementaren Bürgerrechten gegen gerechte Vergütungs- oder Abrechnungsmodelle kommt für Bündnis 90/Grüne nicht in Frage.

Reinher: Er gibt zu bedenken, dass man sich bei der aktuellen Debatte nicht auf das Urheberrecht versteifen soll, da andere Dinge ebenfalls angepasst werden müssen und es dabei Zusammenhänge gibt. Als Beispiele für weitere Felder, die zur Debatte stehen nennt er: Jugendschutz, Berufsfreiheit (Glückspielverbote), Meinungsfreiheit (Anonymität im Netz, …). Grundsätzlich gibt er zu bedenken, dass Urheberrechte das Eigentum der UrheberInnen schützen und dieses grundgesetzlich geschützt ist. Abschaffen kann man es seiner Meinung nach deshalb gar nicht.

Pit: These 1 kann eigentlich jeder unterschreiben. Er macht Musik, was eine Leistung ist, für die er Geld möchte. Die UrheberInnenrechte tragen aber nur einen Teil zu seinem Einkommen bei, das insgesamt zum Leben reicht. Nur bei den wenigen Großverdienern reichen die aus den UrheberInnenrechten erwirtschafteten Gewinne zum Leben. Sonst immer ein Mix.

Jan: Kritisiert erstmal grundlegend, dass die anderen RednerInnen zu stark aus ihrer persönlichen Erwerbsbiographie sprechen und nicht genügend abstrahieren. Marina Silva - Grüne brasilianische Präsidentschaftskandidatin

These 2:
Die Begrenzung der geltenden Schutzfristen berücksichtigt den Innovationszyklus unserer heutigen Zeit und kreative Entwicklungen stärker.

Reinher: Schutzfristen sind ein Scheinproblem. Wurden stets verlängert, was im Sinne der Verwerter ist. Diese unter 50 Jahre zu drücken geht nicht wegen internationaler Verträge.

Pit: Diese These hat er nicht verstanden. Für ihn gibt es keinen Unterschied zwischen einem Grund- und einem Musikstück. Daher müssten seiner Meinung nach auch Grundstücke nach 75 oder 50 Jahren beschlagnahmt werden. Fühlt sich ungerecht behandelt.

Jan: Er macht deutlich, dass bei kollektiv erstellten Inhalten, die sich laufend verändern, der Schutzbegriff sehr schwierig anzuwenden ist. Ihn stört, dass es keinen einfachen freien Umgang für verwaiste Werke (Werke, deren Rechteinhaber unbekannt ist) gibt. Das Ziel der Wikimedia ist eine möglichst große freie Allmende, d.h. für alle frei verfügbare Informationen, zu schaffen.Blick ins Plenum der Zukunftskonferenz

These 3:
Eine gerechte und angemessene Vergütung der UrheberInnen selbst muss Leitmotiv aller Urheber- und Leistungsschutzgesetzgebungen sein.

Reinher: Vergütung enthält Kostendeckung für Erschaffung des Werks plus einen Überschuss um neue Werke erschaffen zu können. Er hat in letzter Zeit immer mehr mit Insolvezen zu tun und trotz aller anderslautender “Pseudostudien” ist seiner Meinung nach das Internet schuld daran. Er weißt darauf hin, dass es seit 2002 einen gesetzlichen Schutz vor zu geringer Vergütung gibt.

Pit: Hat diese These wohl überspungen, oder ich habe es verpasst.

Jan: Wikipedia wird von Leuten ohne kommerzielle Interessen erstellt. Eine finanzielle Vergütung ist also nicht, wie oft behauptet, notwendig zur Erschaffung von qualitativ hochwertigen kulturellen Werken. Außerdem bezweifelt er, dass das Urheberrecht jemals die ausreichende Finanzierzung der Kulturschaffenden gesichert hat. Er sieht die Aufmerksamkeit im Fach für Wissenschaftler und die Anerkennung durch andere für die Prosumer (Produzenten und Konsumenten von Inhalten) als wichtige Anreize sich bei Wikipedia zu beteiligen.
So genannte “Buy-Out” Verträge, bei denen der Urheber alle Rechte abgibt, möchte er nicht prinzipiell verboten haben, wenn das bedeutet, dass man diesen BuyOut nicht gegenüber der Allgemeinheit (Freie Lizenzen, Gemeingut) machen kann. Außerdem führt die nur teilweise Vergabe von Lizenzen zu einem immer komplizierterem Lizenzgeflecht. Das gilt es zu beachten.Das Podium unseres Workshops

These 4:
Das Urheberrecht muss rechtlich verankert UrheberInnen und NutzerInnen gleichzeitig schützen und dienen – es ist Teil eines sozial gerechten Gesellschaftsvertrages

Reinher: Findet er falsch. Das Urheberrecht ist sozusagen das Arbeitsschutzrecht der Urheber und soll im Kern diese schützen.

Pit: Seiner Meinung nach wurde der alte Gesellschaftsvertrag von den NutzerInnen einseitig aufgehoben und jetzt braucht es einen neuen, der die Urheber wieder schützt.

Jan: Hat dazu glaube ich nicht viel gesagt.Dokumentation der Diskussion zu den 5 Thesen - von Anna Lena Schiller

These 5:
Eine private Kopie ist auch im digitalen Zeitalter nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch.

Reinher: Wiederholt noch einmal, dass Urheberrechte Eigentum sind …

Pit: Spricht hier sehr provokante Dinge und fühlt sich wieder einmal beklaut.

Jan: Glaube auch hierzu hat er erstmal nix gesagt.

Dokumentation der 5 Thesen - von Anna Lena Schiller

Allgemeine Worte

Die Diskutanten haben sich natürlich nicht nur zu den Thesen geäußert, sondern auch allgemeine Bemerkungen fallen gelassen. Die wollen wir nicht vergessen:

Reinher: Findet die Thesen zu unkonkret, da sie auf einer Metabene sind. Seine Gegenthese: “Wir müssen sehen was in anderen Gesetzen passiert, die das Urheberrecht betreffen.” Beide Seiten sollen aufeinander zu gehen, so soll man die Anonymität im Netz bei wirtschaftlichen Aktivitäten aufgeben und nur bei Meinung und ähnlichem Beibehalten. Die Bearbeitung von Werken muss dafür von UrheberInnenseite lockerer gelöst werden. Er erhofft sich Regulierung über die EU Ebene und sagt wir brauchen mehr Verhaftung, was sich aber als freudscher Versprecher herausstellt, denn er möchte mehr Haftung :)

Pit: Hat über alle Thesen hinweg den Vergleich von Musik zum Bäcker gezogen und dass andere Branchen ja auch nicht beklaut würden. Er möchte selbst entscheiden wann seine Werke kostenlos sind und wann nicht.

Jan: Hält Anonymität im Netz für sehr wichtig, damit die Leute z.B. ihr Wissen bei Wikipedia preis geben.

 

Anschließend ging es in eine durchwachsene Diskussion, bei der sich auch verschiedene Grünenpolitiker (Konstantin von Notz, Tabea Rößner, …) zu Wort meldeten.

Insgesamt war ich doch überrascht, wie wenig der Musikervertreter bereit war produktiv voran zu denken. Wir haben ein massives Problem im Urheberrecht, was sich durch hunderttausende Abmahnungen und abgemahnte, sowie vermutlich durch fehlende Einnahmen auf UrheberInnenseite zeigt. Dieses Problem müssen wir gemeinsam angehen. Eine Blockadehaltung hilft da nicht aufeinander zu zu kommen. Auch erschrocken bin ich davon, dass Pit den Unterschied zwischen dem Diebstahl eines Brötchens beim Bäcker (das ist dann Weg) und dem herunterladen eines Musiksstücks (das hat der Urheber weiterhin) nicht erkennt. Natürlich haben Bäcker und Urheber ein Recht darauf für ihre Leistung vergütet zu werden…

 

Vielleicht muss die Diskussion das nächste mal enger am Thema Kulturflatrate, als bisher beste vorgeschlagene Lösung der aktuellen Situation, diskutiert werden. Das würde den Druck auf die Kulturflatrategegner erhöhen ihrerseits bessere Vorschläge zu machen.

Anna Lena Schiller visualisiert die 5 Thesen

Der Workshop wurde von Anna Lena Schiller visuell dokumentiert. Das finde ich ziemlich gelungen. Danke dafür!

1 Kommentar zu "Grüne Zukunftskonferenz – UrheberInnenrechte und Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert"

1 | Armin Feistenauer – Grüne Netzpolitik für Berlin » Blog Archive » Bilderupdate – Zukunftskonferenz, Kleisterparty, Biokäserei, Sommerfest

August 1st, 2011 at 23:17

[...] 2. Juli fand die grüne Zukunftskonferenz im Kosmos in Berlin statt. Ich war beim Workshop zum Thema Urheberrecht. Das Album finden Sie [...]

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Armin Feistenauer

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